Auf privaten Grundstücken die die beschriebenen Zufahrtsrichtlinien erfüllen darf DER HAMBURG BAG aufgestellt werden:für die Abholung von DER HAMBURG BAG benötigen wir freie Zufahrt für unseren LKW* mit folgenden Daten:
Kranauslage 4,0 m
Gesamtgewicht 26,0 to
Fahrzeuglänge 10,0 m
Durchfahrtsbreite mindestens 3,0 m
Durchfahrtshöhe mindestens 4,0 m
Diese Daten gelten auch für vorgelagerte Straßen, über die angefahren werden muss.
DER HAMBURG BAG darf nicht auf Zufahrten die weniger als das Gesamtgewicht des LKW’s tragen können und nicht unter Bauwerken, Vordächern, Bäumen oder Stromleitungen aufgestellt werden.
Für die Aufstellung auf öffentlichem Grund wird eine Sondergenehmigung benötigt!
* Bitte beachten: Während des Ladevorgangs wird seitlich zusätzlicher Platz von ca. 2,0 m für die Abstützung des Fahrzeugs benötigt!